OLG München - Urteil vom 18.06.2009
8 U 5606/08
Normen:
InsO § 117 Abs. 3;
Fundstellen:
NJW-RR 2010, 62

Haftung des Vertreters bei Vollmachtserteilung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

OLG München, Urteil vom 18.06.2009 - Aktenzeichen 8 U 5606/08

DRsp Nr. 2009/26030

Haftung des Vertreters bei Vollmachtserteilung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

»§ 117 III InsO ist auch anwendbar, wenn über das Vermögen des Schuldners bereits zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung das Insolvenzverfahren eröffnet war.«

Normenkette:

InsO § 117 Abs. 3;

Sachverhalt:

Die Klägerin erwarb im Jahre 2005 von der Beklagten, die mit Vollmacht des A. handelte, ein in dessen Eigentum stehendes Pferd zum Kaufpreis von 6.000,- Euro. Zu diesem Zeitpunkt war über das Vermögen des A. das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Kenntnis der Beklagten hiervon konnte die Klägerin nicht beweisen.

Der Insolvenzverwalter genehmigte den Verkauf des Pferdes nicht, verkaufte jedoch seinerseits im Jahr 2007 das Pferd für 1.000,- Euro an die Klägerin.