OLG Frankfurt/Main - Hinweisbeschluss vom 16.03.2012
3 U 14/12
Normen:
InsO § 91; ZPO § 322;
Fundstellen:
FamRZ 2013, 485
NZI 2012, 808
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 29.12.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 279/11

Insolvenzanfechtung der Übertragung von Rentenrechten im Wege des Versorgungsausgleichs

OLG Frankfurt/Main, Hinweisbeschluss vom 16.03.2012 - Aktenzeichen 3 U 14/12

DRsp Nr. 2012/8509

Insolvenzanfechtung der Übertragung von Rentenrechten im Wege des Versorgungsausgleichs

Ein Beschluss, mit dem das Familiengericht Rentenrechte im Wege des Versorgungsausgleichs auf einen Ehepartner überträgt, stellt in Bezug auf die Übertragung der Rechte einen Erwerb durch Hoheitsakt dar, der von § 91 I InsO nicht erfasst wird.

In dem Rechtsstreit ... wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Verfügungsklägers durch Beschluss nach § 522 II ZPO zurückzuweisen.

Nach Vornahme der gemäß § 522 I und II ZPO gebotenen Prüfungen ist der Senat einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und auch eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist. Die Sache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordern die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung durch Urteil.

Normenkette:

InsO § 91; ZPO § 322;

Gründe:

I. Der Verfügungskläger begehrt als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn ... A (Schuldner) im Wege der einstweiligen Verfügung von der verfügungsbeklagten Versicherung, dass diese jegliche Verfügung über eine Rentenversicherung unterlässt, die von dem Familiengericht teilweise an die Ehefrau des Schuldners übertragen wurde.