I.
Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter über den Nachlass des ... im Wege einer auf § 131 Nr. 1 InsO gestützten Insolvenzanfechtung gemäß § 143 InsO Rückgewähr eines Betrages, den die private Krankenversicherung des Insolvenzschuldners auf eine Honorarforderung des beklagten Arztes gezahlt hat.
Der Insolvenzschuldner..., vormals Inhaber des Sanitätshaus ..., war Patient u. a. des Beklagten. Während stationärer Krankenhausaufenthalte des Insolvenzschuldners vom 15.08.2002 bis zum 05.09.2002 und vom 13.09.2002 bis zum 25.10.2002 erbrachte der Beklagte an diesen Wahlleistungen, die er mit Rechnungen Nr. ... über 3.092,22 EURO und Nr. ... über 2.670,17 EURO, beide vom 13.01.2003, ordnungsgemäß abrechnete.
Mit Schreiben vom 21.01.2003 reichte der Insolvenzschuldner u. a. diese beiden Rechnungen bei seiner privaten Krankenversicherung, "mit der Bitte um Direktregulierung" ein.
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