LG Bonn, vom 05.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 45/03
Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung
OLG Köln, Beschluß vom 01.03.2004 - Aktenzeichen 2 U 189/03
DRsp Nr. 2004/13875
Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung
1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.2. Eine in der Anmeldung einer Forderung zur Tabelle liegende mittelbare Gläubigerbenachteiligung kann - bis zur Feststellung zur Tabelle - durch Rücknahme der Forderungsanmeldung wirksam beseitigt werden.