Kein Auskunftsanspruch eines Neugläubigers über den Zeitpunkt der Insolvenzreife
AG Köln, Beschluss vom 23.04.2002 - Aktenzeichen 71 IN 84/01
DRsp Nr. 2003/16889
Kein Auskunftsanspruch eines Neugläubigers über den Zeitpunkt der Insolvenzreife
Ein Neugläubiger, der einen Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner geltend machen will, hat gegenüber dem Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Erteilung der Auskunft, zu welchem Zeitpunkt Insolvenzreife eingetreten ist.