AG Köln - Beschluss vom 23.04.2002
71 IN 84/01
Normen:
InsO § 58 Abs. 1 ; GmbHG § 64 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)386d
NJW-RR 2002, 990
NZG 2002, 589
NZI 2002, 390

Kein Auskunftsanspruch eines Neugläubigers über den Zeitpunkt der Insolvenzreife

AG Köln, Beschluss vom 23.04.2002 - Aktenzeichen 71 IN 84/01

DRsp Nr. 2003/16889

Kein Auskunftsanspruch eines Neugläubigers über den Zeitpunkt der Insolvenzreife

Ein Neugläubiger, der einen Schadensersatzanspruch gegen den Schuldner geltend machen will, hat gegenüber dem Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Erteilung der Auskunft, zu welchem Zeitpunkt Insolvenzreife eingetreten ist.

Normenkette:

InsO § 58 Abs. 1 ; GmbHG § 64 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp IV(438)386d
NJW-RR 2002, 990
NZG 2002, 589
NZI 2002, 390