Der klagende Insolvenzverwalter macht Ansprüche aus einer Geschäftsbeziehung der Firma K. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) mit der beklagten Bank geltend.
Die Schuldnerin schloss am 6.9.2000 bei der Beklagten zwei Darlehensverträge mit den Kontonummern 050746509 und 150746509 sowie am 5.3.2003 einen weiteren Darlehensvertrag mit der Nummer 350746509 ab. Die Darlehensraten wurden dabei jeweils am 30. eines Monats fällig. In Ziff. 5.4. der Darlehensverträge wurde folgendes niedergelegt:
"Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden fällige Beträge (z.B. Zinsen oder Leistungsraten) dem Girokonto Nr. 746509 belastet."
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