OLG Zweibrücken - Beschluss vom 30.09.2008
4 W 52/08
Normen:
ZPO § 240 ; ZPO § 249 ; ZPO § 380 ;
Fundstellen:
NZI 2008, 751
OLGReport-Zweibrücken 2009, 73
Vorinstanzen:
LG Frankenthal (Pfalz) - 3 O 438/06 - 11.12.2007,

Keine Erstreckung der Unterbrechungswirkung des Insolvenzverfahrens gegen eine Partei auf Ordnungsgeldverfahren gegen einen Zeugen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.09.2008 - Aktenzeichen 4 W 52/08 - Aktenzeichen 4 W 53/08

DRsp Nr. 2008/19580

Keine Erstreckung der Unterbrechungswirkung des Insolvenzverfahrens gegen eine Partei auf Ordnungsgeldverfahren gegen einen Zeugen

»Die Unterbrechungswirkung des Insolvenzverfahrens gegen eine Partei gilt nicht im Ordnungsgeldverfahren gegen einen Zeugen.«

Normenkette:

ZPO § 240 ; ZPO § 249 ; ZPO § 380 ;

Entscheidungsgründe:

Der 'Widerspruch' des Zeugen D... S... und der Beklagten vom 6. Mai 2006 ist auch als sofortige Beschwerde des Zeugen D... S... gegen die beiden ergangenen Ordnungsgeldbeschlüsse vom 11. Dezember 2007 und 12. Februar 2008 zu behandeln, da er erkennen lässt, dass der Zeuge sich grundsätzlich gegen die beiden Ordnungsgeldbeschlüsse wehrt.