OLG Hamm - Urteil vom 12.02.2008
27 U 122/07
Normen:
InsO § 60 ;
Fundstellen:
NZA-RR 2008, 596
NZI 2008, 500
ZInsO 2008, 673
ZVI 2008, 353
Vorinstanzen:
LG Hagen, vom 14.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 126/07

Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen der Arbeitnehmer des Schuldners

OLG Hamm, Urteil vom 12.02.2008 - Aktenzeichen 27 U 122/07

DRsp Nr. 2008/15613

Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen der Arbeitnehmer des Schuldners

Die Weiterleitung von Insolvenzgeldanträgen von Arbeitnehmern des Schuldners gehört nicht zum Pflichtenkreis eines Insolvenzverwalters. Übernimmt der in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt angeschriebene Verwalter diese Aufgabe unentgeltlich und aus Gefälligkeit, so handelt er nicht für die Masse.

Normenkette:

InsO § 60 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger war angestellter Geschäftsführer der Fa. L GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 31.10.2003 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der zum Insolvenzverwalter bestellte Beklagte erklärte dem Kläger daraufhin die ordentliche Kündigung des "Arbeitsverhältnisses" zum 31.12.2003.