LG Bonn, vom 26.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 331/01
Keine Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter
OLG Köln, Beschluß vom 04.01.2002 - Aktenzeichen 11 W 56/01
DRsp Nr. 2002/11379
Keine Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter
Kommt der Erfolg einer Klage weitgehend dem Steuerfiskus zugute, so ist ihm als wirtschaftlich Beteiligtem zuzumuten, die Prozesskosten aufzubringen. Dem Nachlassinsolvenzverwalter kann in diesem Fall keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden.