OLG Köln - Beschluß vom 04.01.2002
11 W 56/01
Normen:
ZPO § 116 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2002, 240
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 26.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 331/01

Keine Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

OLG Köln, Beschluß vom 04.01.2002 - Aktenzeichen 11 W 56/01

DRsp Nr. 2002/11379

Keine Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

Kommt der Erfolg einer Klage weitgehend dem Steuerfiskus zugute, so ist ihm als wirtschaftlich Beteiligtem zuzumuten, die Prozesskosten aufzubringen. Dem Nachlassinsolvenzverwalter kann in diesem Fall keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Normenkette:

ZPO § 116 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde ist unbegründet.

Das Landgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die von dem Kläger als Nachlassinsolvenzverwalter erhobene Klage zu Recht abgelehnt.