LG Mainz, vom 05.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 651/02
Kostenerstattung gegenüber dem Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
OLG Koblenz, vom 20.11.2004 - Aktenzeichen 14 W 796/04
DRsp Nr. 2005/13956
Kostenerstattung gegenüber dem Insolvenzverwalter nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
»Zeigt der Insolvenzverwalter, dem später die Kosten der Berufung auferlegt werden, nach Einlegung des Rechtsmittels die Masseunzulänglichkeit an, ist im Kostenfestsetzungsverfahren der Erstattungsanspruch des obsiegenden Gegners nur der Höhe nach festzustellen (Klarstellung zu dem Senatsbeschluss OLG Koblenz - 14 W 439/01 - 25.6.2001 -, AGS 2002, 262)«