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Nachdem am 31.03.2002 vom Amtsgericht Gera über das Vermögen des Gemeinschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, kündigte der Beklagte als Insolvenzverwalter das seit 01.04.1992 bestehende Arbeitsverhältnis mit dem Kläger mit Schreiben vom 15.03.2002 (Bl. 11 d. A.; das Datum des Schreibens "15.03.2001" ist offensichtlich ein Irrtum) zum Ablauf des 31.07.2002.
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