1) Die Berufungen der Klägerin und der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil der 10. Zivilkammer - 3. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Mainz vom 16. Oktober 2007 werden zurückgewiesen.
2) Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 48/100, die Beklagte zu 52/100.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges trägt die Klägerin 56/100, die Beklagte 44/100.
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