OLG Koblenz - Beschluss vom 12.06.2008 (14 W 371/08)
Die Klägerin nahm die ursprüngliche Beklagte auf Zahlung von 58.000 EUR nebst Zinsen in Anspruch. Über deren Vermögen wurde sodann das Insolvenzverfahren eröffnet. Das unterbrochene Verfahren hat die Klägerin [...]