KG - Beschluss vom 28.07.2008 (2 U 50/08)
1. Der Antrag war zurückzuweisen, da der Berufungskläger nicht glaubhaft gemacht hat, dass es den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten nicht zugemutet werden könne, die Prozesskosten aufzubringen [...]