A.
Der Kläger nimmt die als Unternehmens- und Sanierungsberaterin tätige Beklagte in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Annnnnnnnnn GmbH unter den Gesichtspunkten der insolvenzrechtlichen Anfechtung und der ungerechtfertigten Bereicherung auf Rückzahlung von 95.669,56 EUR in Anspruch.
Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie der in erster Instanz gestellten Anträge wird auf das von der Beklagten mit der Berufung angefochtene Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.2.2007, mit dem die Beklagte zur Zahlung von 95.160,76 EUR nebst Zinsen an den Kläger verurteilt worden ist, verwiesen.
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