KG - Urteil vom 22.02.2008
7 U 61/07
Normen:
InsO § 130 ; InsO § 131 ; InsO § 133 ;
Fundstellen:
KGReport 2008, 627
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 16.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 304/05

Zu den Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung von Zahlungen nach §§ 130, 131 und 133 InsO

KG, Urteil vom 22.02.2008 - Aktenzeichen 7 U 61/07

DRsp Nr. 2008/10352

Zu den Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung von Zahlungen nach §§ 130, 131 und 133 InsO

»Zu den Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung von Zahlungen nach §§ 130, 131 und 133 InsO, die ein Unternehmensberater in der Krise der Schuldnerin erhalten hat.«

Normenkette:

InsO § 130 ; InsO § 131 ; InsO § 133 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Der Kläger nimmt die als Unternehmens- und Sanierungsberaterin tätige Beklagte in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Annnnnnnnnn GmbH unter den Gesichtspunkten der insolvenzrechtlichen Anfechtung und der ungerechtfertigten Bereicherung auf Rückzahlung von 95.669,56 EUR in Anspruch.

Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie der in erster Instanz gestellten Anträge wird auf das von der Beklagten mit der Berufung angefochtene Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.2.2007, mit dem die Beklagte zur Zahlung von 95.160,76 EUR nebst Zinsen an den Kläger verurteilt worden ist, verwiesen.