KG - Urteil vom 05.02.2008
7 U 83/07
Normen:
ZPO § 167 ; ZPO § 133 Abs. 1 ; InsO § 60 ; InsO § 92 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1 ; InsO § 130 Abs. 2 ; InsO § 142 ; InsO § 143 Abs. 1 ; InsO § 146 Abs. 1 a.F. ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 286 Abs. 3 ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3 ;
Fundstellen:
AnwBl 2008, 471
KGReport 2008, 558
NJ 2008, 374
ZInsO 2008, 330
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 23.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 506/05

Rechtsanwaltsvergütung als ein die Insolvenzanfechtung ausschließendes Bargeschäft - Verjährungshemmung bei Klageeinreichung ohne Anlagen per Telefax?

KG, Urteil vom 05.02.2008 - Aktenzeichen 7 U 83/07

DRsp Nr. 2008/10356

Rechtsanwaltsvergütung als ein die Insolvenzanfechtung ausschließendes Bargeschäft - Verjährungshemmung bei Klageeinreichung ohne Anlagen per Telefax?

»1. Erbringt ein Rechtsanwalt Vorleistungen, die der inzwischen in der Krise befindliche Mandant mehr als 30 Tage später vergütet, handelt es sich nicht mehr um ein anfechtungsrechtlich privilegiertes Bargeschäft. 2. Die Übersendung des Originals neben dem Fax ist für eine wirksame Klageeinreichung nicht erforderlich.«

Normenkette:

ZPO § 167 ; ZPO § 133 Abs. 1 ; InsO § 60 ; InsO § 92 ; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1 ; InsO § 130 Abs. 2 ; InsO § 142 ; InsO § 143 Abs. 1 ; InsO § 146 Abs. 1 a.F. ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 286 Abs. 3 ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Der Insolvenzverwalter und der beklagte Rechtsanwalt streiten u.a. darüber, unter welchen Voraussetzungen sich der Rechtsanwalt für seine Leistungen auf ein die Insolvenzanfechtung ausschließendes Bargeschäft berufen kann. Der beklagte Rechtsanwalt hat gegen die Forderung des Insolvenzverwalters die Einrede der Verjährung mit der Begründung erhoben, die ohne Anlagen per Telefax eingereichte Klage könne die Verjährung nicht hemmen. Damit hat er keinen Erfolg gehabt.

Entscheidungsgründe:

A.

Von der Darstellung des Sachverhalts wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 ZPO abgesehen.

B.