LG Koblenz, vom 09.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 220/03
Persönliche Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft
OLG Koblenz, Urteil vom 05.11.2004 - Aktenzeichen 5 U 875/04
DRsp Nr. 2005/5265
Persönliche Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft
»1. Auf Erstattung einer insolvenznah an eine Aktiengesellschaft geleisteten Kaufpreisanzahlung haftet der Vorstand der AG nur dann persönlich, wenn ein für die Anzahlung ursächlicher Verstoß gegen § 92 Abs. 2AktG feststeht.2. Die Dreiwochenfrist des § 92 Abs. 2AktG beginnt erst, wenn der Vorstand von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung Kenntnis hat (Abgrenzung zu BGH - II ZR 273/98 - 29.11.1999 -, BGHZ 143, 184 = MDR 2000, 341 = GmbHR 2000, 182).3. § 93AktG und § 130OWiG sind keine Schutzgesetze i.S.v. § 823 Abs. 2BGB.4. Zu Inhalt und Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht bei unstreitigem Tatsachenvortrag.«