I. Der Kläger und seine Ehefrau, die Zeugin C, kauften im November 2002 von der später insolvent gewordenen Firma N X Haustechnik (im Folgenden: Firma X) eine in deren Geschäftsräumen ausgestellte, als "Duschtempel" bezeichnete Dampf- und Fitnessdusche nebst Heizkörper, bezahlten den Sonderpreis von 6.189,26 EURO inklusive Mehrwertsteuer und ließen die Gegenstände in dem Ausstellungsraum stehen, wo sie nach den mit dem Zeugen X getroffenen Absprachen bis zum Beginn des von ihnen geplanten Badezimmerumbaus nach dem Ende der Karnevalszeit verbleiben sollten. Im März 2003 ließ die Beklagte, die Zwischenvermieterin der Firma X war, die streitgegenständliche Dusche einschließlich Heizkörper aufgrund eines Arrestbefehls durch den Gerichtsvollzieher bei der Firma X pfänden.
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