OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 29.01.2009
3 U 27/08
Normen:
InsO § 21; InsO § 22; ZPO § 265; BGB § 134; BGB § 158 Abs. 2; StGB § 283;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt am Main, 2-10 O 172/07,
BGH, IX ZR 40/09,

Pflichten eines Rechtsanwalts im Rahmen der Vertretung gegenüber des Mandanten gegenüber einer Bank

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 3 U 27/08

DRsp Nr. 2009/13756

Pflichten eines Rechtsanwalts im Rahmen der Vertretung gegenüber des Mandanten gegenüber einer Bank

1. Hat ein Rechtsanwalt im Rahmen von Vergleichsverhandlungen gegenüber einer Bank auf Ansprüche des Mandanten verzichtet, so kann hierin allenfalls dann eine Verletzung von Pflichten aus dem Anwaltsvertrag liegen, wenn diese Forderungen begründet oder zumindest erfolgversprechend waren. 2. Der Verzicht auf eine unbegründete oder auch nur Erfolg versprechende Schadensersatzforderung eines Mandanten gegenüber einer Bank stellt keine Verletzung eines Anwaltsvertrages dar.

Normenkette:

InsO § 21; InsO § 22; ZPO § 265; BGB § 134; BGB § 158 Abs. 2; StGB § 283;

Gründe:

Die Klägerin klagt aus - behauptetem - abgetretenen Recht der X ... GmbH (früher A, davor B); sie begehrt Zahlung an die C GmbH.