Pflichtverletzung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch generellen Widerspruch gegen sämtliche Gläubigerlastschriften
LG Erfurt, Urteil vom 20.08.2002 - Aktenzeichen 10 O 1105/02
DRsp Nr. 2003/16686
Pflichtverletzung des vorläufigen Insolvenzverwalters durch generellen Widerspruch gegen sämtliche Gläubigerlastschriften
Ein vom vorläufigen Insolvenzverwalter ausgesprochener genereller Widerspruch gegen sämtliche Lastschriften und Abbuchungen, die im Rahmen von Einzugsermächtigungen zu Lasten des Schuldnerkontos durchgeführt wurden, stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung dar.