1. Der Antragsteller hat Privatinsolvenz angemeldet und Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt. Er erstrebt Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Durchsetzung einer Forderung, die er sicherungshalber an die K Lebensversicherungs-AG abgetreten hat. Die Versicherung hat den Antragsteller zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung ermächtigt und dies mit der Erklärung verbunden, daß sie bei rechtskräftiger Verurteilung der Antragsgegnerin auf 50 % des zugesprochenen Betrags zugunsten des Antragstellers verzichte. Der Insolvenzverwalter des Antragstellers hat sich mit einer Prozeßführung durch den Antragsteller unter der Voraussetzung einverstanden erklärt, daß 50 % des beigetriebenen Betrags der Insolvenzmasse zugute komme.
Nach dem mit dem Prozeßkostenhilfegesuch eingereichten Klageentwurf sollte der von der Antragsgegnerin verlangte Betrag je zur Hälfte an den Kläger und an die Versicherung gezahlt werden.
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