OLG Nürnberg - Beschluss vom 30.11.2004 (5 W 3947/04)
I. Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 127 Abs. 2 Satz 2, § 567 Abs. 1 ZPO). Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet, da das Erstgericht die beantragte Prozesskostenhilfe im Ergebnis zu Recht versagt hat. Die [...]