SchlHOLG - Beschluss vom 09.02.2004 (5 W 4/04)
Die Klägerin ist Gläubigerbank einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, die nach Eingehung der streitgegenständlichen Darlehensverbindlichkeiten in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Mit am 7. März 2003 bei [...]