OLG München - Beschluss vom 05.08.2004 (11 W 1399/04)
I. Der Kläger wendet ein, dass ein Kostenfestsetzungsbeschluss nicht hätte ergehen dürfen, nachdem er am 10.10.2001 die Anzeige der Masseunzulänglichkeit abgegeben habe. II. Die sofortige Beschwerde ist teilweise [...]