OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 16.11.2004 (2 W 39/04)
Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). In der Sache hat sie indessen keinen Erfolg, da das Landgericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Recht mangels [...]