I.
Die Parteien streiten um Insolvenzanfechtungsansprüche, die der Kläger im Hinblick auf die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen an die Beklagte geltend macht.
Hinsichtlich der in erster Instanz getroffenen Feststellungen wird auf den Tatbestand des am 26.02.2003 verkündeten landgerichtlichen Urteils (Bl. 145 ff d. A.) Bezug genommen.
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