OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.07.2004
12 W 58/04
Normen:
ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 16.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 552/01

Zur Behandlung eines Insolvenzverwalters als Unternehmer, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.07.2004 - Aktenzeichen 12 W 58/04

DRsp Nr. 2004/13204

Zur Behandlung eines Insolvenzverwalters als Unternehmer, der gleichzeitig Rechtsanwalt ist

»Ein Insolvenzverwalter, der Rechtsanwalt ist, ist wie ein Unternehmer mit Rechtsabteilung zu behandeln, nicht wie ein Rechtsanwalt, der einen Privatprozess führt (Abweichung von Thüringer OLG, ZinSO 2003, 523).«

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 ;

Entscheidungsgründe:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist zulässig (§ 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO, §§ 21 Nr. 1, 11 Abs. 1 RPflG, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Sie hat in der Sache jedoch keinen Erfolg.