Der Widerkläger war alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der zwischenzeitlich in die Insolvenz geratenen Firma H GmbH E. Die Klägerin war kreditgebende Bank der Firma.
Mit der Berufung verfolgt der Widerkläger in erster Instanz abgewiesene Schadensersatzforderungen weiter.
Mit Verträgen vom 22. September 1999 stellte die Widerbeklagte der H GmbH einen Betriebsmittelkredit in Höhe von 1 Million DM bis 30. Juni 2003 zur Verfügung und gewährte ferner ein Konsolidierungsdarlehen in Höhe von 750.000,-- DM (Anlage K 4 und K 5 zum Schriftsatz der Widerbeklagten vom 30. Oktober 2000). Kredit und Darlehen waren Teil eines Sanierungskonzeptes.
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