Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5. April 2011 wird kostenfällig zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
A.
Die Klägerin hatte als Arbeitnehmerin der K. G. GmbH (Insolvenzschuldnerin), einem Groß- und Einzelhandelsunternehmen mit deutschlandweiten Filialnetz, einen Anspruch auf eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 3.584 EUR. Am 1.8.2009 eröffnete das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin und bestellte den Beklagten als Insolvenzverwalter.
1. 2. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|