OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.01.2012
I-22 U 49/11
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 60 Abs. 1; InsO § 61;
Fundstellen:
NZI 2012, 675
ZIP 2012, 2115
ZInsO 2012, 2146

Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit; Rechtsstellung freigestellter Arbeitnehmer

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.2012 - Aktenzeichen I-22 U 49/11

DRsp Nr. 2012/17765

Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit; Rechtsstellung freigestellter Arbeitnehmer

1. Droht Masseunzulänglichkeit ernstlich oder ist diese bereits eingetreten, so ist der Insolvenzverwalter berechtigt und auch verpflichtet, weiterbeschäftigte Mitarbeiter vorrangig gegenüber freigestellten Mitarbeitern zu befriedigen. 2. Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, den freigestellten Arbeitnehmern die drohende Masseunzulänglichkeit anzuzeigen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 5. April 2011 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2; InsO § 60 Abs. 1; InsO § 61;

Gründe

A.

Die Klägerin hatte als Arbeitnehmerin der K. G. GmbH (Insolvenzschuldnerin), einem Groß- und Einzelhandelsunternehmen mit deutschlandweiten Filialnetz, einen Anspruch auf eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von 3.584 EUR. Am 1.8.2009 eröffnete das Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin und bestellte den Beklagten als Insolvenzverwalter.

1. 2. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -