Auf die Berufung des Klägers wird das am 18.10.2006 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt/Oder teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
1. Die Beklagten zu 1. bis 4. werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 513.138,61 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 4.2.2005 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1. bis 4. dem Kläger gesamtschuldnerisch für einen weiteren Betrag, und zwar bis zu einer Höhe von 1.933.080,25 € haften, der sich daraus ergibt, dass der Kläger über einen Betrag von 513.138,61 € hinaus Forderungen endgültig zur Insolvenztabelle festgestellt hat.
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