OLG Koblenz - Beschluss vom 20.09.2004
7 WF 567/04
Normen:
BGB § 1603 Abs. 2 S. 1 ; InsO § 40 § 89 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 850c ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 650

Rechtstellung des Unterhaltspflichtigen nach Eröffnung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.09.2004 - Aktenzeichen 7 WF 567/04

DRsp Nr. 2005/13965

Rechtstellung des Unterhaltspflichtigen nach Eröffnung des Verbraucher-Insolvenzverfahrens

»Die mit der Verbraucherinsolvenz gewollte Besserstellung des Schuldners erschöpft sich darin, ihn von alten Schulden zu befreien, nicht aber, ihn wegen laufender Unterhaltsverpflichtungen noch besser zu stellen. Daher ist der Unterhaltsschuldner auch nach Eröffnung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens gehalten, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Regelunterhalt seiner minderjährigen Kinder sicherzustellen.«

Normenkette:

BGB § 1603 Abs. 2 S. 1 ; InsO § 40 § 89 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 850c ;

Gründe:

Die Kläger sind die minderjährigen Kinder des Beklagten. Sie leben bei ihrer Mutter und verlangen laufenden Unterhalt in Höhe von 100% des Regelbetrages ab 01.01. 2004.

Der Beklagte hat die Zahlung bereits außergerichtlich unter Berufung auf seine Zahlungsunfähigkeit abgelehnt.

Der Beklagte hat ein weiteres, derzeit 12 Jahre altes Kind G...., das einen Unterhaltstitel über laufenden Unterhalt in Höhe des Regelbetrages gegen ihn erwirkt hat und daraus auch die Vollstreckung betreibt.