Die Kläger sind die minderjährigen Kinder des Beklagten. Sie leben bei ihrer Mutter und verlangen laufenden Unterhalt in Höhe von 100% des Regelbetrages ab 01.01. 2004.
Der Beklagte hat die Zahlung bereits außergerichtlich unter Berufung auf seine Zahlungsunfähigkeit abgelehnt.
Der Beklagte hat ein weiteres, derzeit 12 Jahre altes Kind G...., das einen Unterhaltstitel über laufenden Unterhalt in Höhe des Regelbetrages gegen ihn erwirkt hat und daraus auch die Vollstreckung betreibt.
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