Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.06.2011 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wiesbaden lediglich im Zinsausspruch dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, kapitalisierte Zinsen in Höhe von 1.332,77 € zu zahlen sowie Zinsen aus 34.432,76 € ab dem 01.01.2011 in Höhe von 3 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins p.a.
Die weitergehende Klage hinsichtlich des Zinsanspruchs wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurück gewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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