Mit seiner Klage hat der Kläger gegenüber dem Beklagten (ehemals Beklagter zu 2) einen Anspruch auf Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Firma A. AG (ehemals Beklagte zu 1), vertreten durch den Vorstand Herrn L. K., dem Beklagten, sowie Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
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