LAG Hamburg - Urteil vom 28.09.2004
2 Sa 25/04
Normen:
SGB X § 10 ; SGB X § 116 Abs. 1 ; BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 280 b ; BGB § 311 Abs. 2 ; BGB § 615 ; BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 263 ; AktG § 92 Abs. 2 Abs. 3 ; ZPO § 712 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 720 a Abs. 1 ; ZPO § 720 a Abs. 2 ; ArbGG § 48 Abs. 1 ; ArbGG § 64 Abs. 1 ; ArbGG § 64 Abs. 2 ; GVG § 17a Abs. 3 ; SGB III § 187 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 22.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 23/03

Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Nichtaufklärung über Insolvenzlage des Unternehmens - kein Anspruchsübergang bei Zahlung von Insolvenzgeld

LAG Hamburg, Urteil vom 28.09.2004 - Aktenzeichen 2 Sa 25/04

DRsp Nr. 2005/18696

Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers bei Nichtaufklärung über Insolvenzlage des Unternehmens - kein Anspruchsübergang bei Zahlung von Insolvenzgeld

»Macht der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch geltend, weil der Arbeitgeber ihn über eine Insolvenzlage des Unternehmens nicht unterrichtet hat und er den Arbeitsvertrag nicht unterzeichnet hätte, wenn er hiervon gewusst hätte, geht ein entsprechender Anspruch nicht auf die Bundesagentur für Arbeit über, wenn diese Insolvenzgeld an den Arbeitnehmer gezahlt hat. Es fehlt an der Kongruenz zwischen der Leistung des Insolvenzgeldes und dem Schadensersatzanspruch im Sinne des § 116 Abs 1 SGB X

Normenkette:

SGB X § 10 ; SGB X § 116 Abs. 1 ; BGB § 241 Abs. 2 ; BGB § 280 b ; BGB § 311 Abs. 2 ; BGB § 615 ; BGB § 823 Abs. 2 ; StGB § 263 ; AktG § 92 Abs. 2 Abs. 3 ; ZPO § 712 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 720 a Abs. 1 ; ZPO § 720 a Abs. 2 ; ArbGG § 48 Abs. 1 ; ArbGG § 64 Abs. 1 ; ArbGG § 64 Abs. 2 ; GVG § 17a Abs. 3 ; SGB III § 187 ;

Tatbestand:

Mit seiner Klage hat der Kläger gegenüber dem Beklagten (ehemals Beklagter zu 2) einen Anspruch auf Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Firma A. AG (ehemals Beklagte zu 1), vertreten durch den Vorstand Herrn L. K., dem Beklagten, sowie Schadensersatzansprüche geltend gemacht.