I.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 232.755,22 EUR nebst Zinsen wegen Insolvenzverschleppung Zug um Zug gegen Abtretung der klägerischen Insolvenzforderung in dem Verfahren AG Düsseldorf 504 IN 50/04 in Anspruch.
Wegen der tatsächlichen Feststellungen erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und zur Begründung ausgeführt:
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