Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 121.798,20 Euro festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem das Urteil des Verwaltungsgerichts nur insoweit angegriffen wird, als die Klage abgewiesen wurde, ist nicht begründet.
1. Das Antragsvorbringen weckt keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von §
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