OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 05.06.2012
17 A 774/11
Normen:
InsO § 80 Abs. 1;
Fundstellen:
ZInsO 2012, 1473
ZVI 2012, 355
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 20 K 7697/09

Stellen eines Antrags auf Auszahlung der vorzeitigen Altersrente für einen Insolvenzschuldner als Berechtigung eines Insolvenzverwalters

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.06.2012 - Aktenzeichen 17 A 774/11

DRsp Nr. 2012/18391

Stellen eines Antrags auf Auszahlung der vorzeitigen Altersrente für einen Insolvenzschuldner als Berechtigung eines Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter ist nicht berechtigt, den Antrag auf Auszahlung der vorzeitigen Altersrente für den Insolvenzschuldner zu stellen.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 121.798,20 Euro festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 80 Abs. 1;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem das Urteil des Verwaltungsgerichts nur insoweit angegriffen wird, als die Klage abgewiesen wurde, ist nicht begründet.

1. Das Antragsvorbringen weckt keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.