OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.06.2012 (14 B 1137/11)
Der angegriffene Beschluss wird geändert: Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Zwangsvollstreckung durch Zwangsversteigerung des Grundstücks G1, zur Beitreibung der zur [...]