I.
Durch Beschluss vom 18.05.2007 wurde die eingangs genannte GmbH dazu verpflichtet, dem Wirtschaftsprüfer G Einsichtnahme in die Bücher und Schriften der Gesellschaft zu gewähren sowie ihrer zu 1) beteiligten Gesellschafterin Auskunft darüber zu erteilen, ob die Gesellschaft andere Unternehmungen oder Unternehmensbeteiligungen erworben hat und um welche es sich ggf. handelt.
Mit Beschluss vom 22.08.2006 (162 IN 74/06) wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet und der Beteiligte zu 2) zum Insolvenzverwalter bestellt. Mit Schriftsatz vom 05.12.2007 beantragte die Beteiligte zu 1), ihr eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses vom 18.05.2007 gegen den Beteiligten zu 2) zu erteilen.
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