LG Frankfurt/Main, vom 15.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 45/11
Unterbrechung des Rechtsstreits wegen eines niederländischen faillissement-Verfahrens
OLG Frankfurt/Main, Zwischenurteil vom 28.08.2012 - Aktenzeichen 5 U 150/11
DRsp Nr. 2012/19376
Unterbrechung des Rechtsstreits wegen eines niederländischen faillissement-Verfahrens
1. Bei dem niederländischen Verfahren mit der Landesbezeichnung "faillissement" handelt es sich um ein Insolvenzverfahren nach der Definition des Art.2 a EUInsVO in Verbindung mit der Anlage zu EUInsVO.2. Nach § 240 Abs.1 ZPO in Verbindung mit § 352InsO wird ein Rechtsstreit im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei unterbrochen, wenn das Verfahren die Insolvenzmasse betrifft, auch wenn es sich um ein ausländisches Insolvenzverfahren handelt.3. Die Entscheidungszuständigkeit des Eröffnungsgerichts ist vom Prozessgericht nicht mehr zu prüfen.