I.
Die Zeugin B. meldete im Januar 2000 ein Gewerbe für den Betrieb eines Imbisses unter der Bezeichnung "O." an. Für den Betrieb des Imbisses entstanden Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 6.015,01 EUR, die ihr in Rechnung gestellt wurden.
Auf den am 5.2.2004 beim Insolvenzgericht eingegangenen Antrag der Zeugin B. wurde am 18.5.2004 über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter ernannt.
Der Kläger hat vorgetragen, dass die Zeugin B. als "Strohmann" des Beklagten fungiert habe.
Der Kläger hat beantragt,
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