Vergütung von Treuhändern in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren
BGH, Beschluß vom 20.01.2005 - Aktenzeichen IX ZB 134/04
DRsp Nr. 2005/3231
Vergütung von Treuhändern in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren
»Für Treuhänder, die vor dem 1. Januar 2004 in einem masselosen Verbraucherinsolvenzverfahren bestellt worden sind, ist die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung in ihrer alten Fassung weiter anzuwenden (Bestätigung von BGHZ 157, 282 und BGH ZIP 2004, 424).«