OLG Dresden - Urteil vom 07.04.2004
6 U 2076/03
Normen:
BGB § 823 Abs. 2 § 852 ; StGB § 266a ;
Fundstellen:
ZInsO 2004, 622

Verjährung von Forderungen des Trägers der Sozialversicherung wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen; Rechtsnatur des Anspruchs

OLG Dresden, Urteil vom 07.04.2004 - Aktenzeichen 6 U 2076/03

DRsp Nr. 2005/3557

Verjährung von Forderungen des Trägers der Sozialversicherung wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen; Rechtsnatur des Anspruchs

1. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung wird nicht durch den Erlass von Beitragsbescheiden unterbrochen. 2. Der Träger der Sozialversicherung hat ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage gegen den Arbeitgeber auf Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen der Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen. Dass er sich auf einfachere Weise einen Titel verschaffen kann, nämlich durch den Erlass von vollstreckbaren Beitragsbescheiden, ist dabei ohne Bedeutung, da der Schadensersatzanspruch anderer Rechtsnatur ist.