Verpflichtung zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zwecks Sicherstellung von Unterhaltszahlungen
OLG Koblenz, Urteil vom 12.01.2004 - Aktenzeichen 13 UF 666/03
DRsp Nr. 2004/14468
Verpflichtung zur Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zwecks Sicherstellung von Unterhaltszahlungen
Ein verschuldeter Unterhaltspflichtiger kann verpflichtet sein, ein Verbraucherinsolvenzverfahren einzuleiten, um seine Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Unterhalt zu sichern bzw. wiederherzustellen".