LG Lüneburg, vom 16.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 381/06
Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters bezüglich vom Schuldner sicherheitsabgetretener Forderungen
OLG Celle, Urteil vom 27.03.2008 - Aktenzeichen 13 U 160/07
DRsp Nr. 2008/12421
Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters bezüglich vom Schuldner sicherheitsabgetretener Forderungen
»Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens darf der Verwalter eine Forderung, die der Schuldner zur Sicherheit abgetreten hat, verwerten (§ 166 Abs. 2InsO). Der Drittschuldner kann jedenfalls dann nicht mehr mit befreiender Wirkung an den Abtretungsempfänger leisten, wenn der Drittschuldner Kenntnis von der Insolvenzeröffnung hat und zwischen dem Verwalter und dem Abtretungsempfänger Streit über die materielle Berechtigung des Abtretungsempfängers auf Inanspruchnahme der Sicherheit besteht.«