LG München I, vom 06.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen T 13768/03
AG München,
Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte GmbH
BayObLG, Beschluss vom 21.07.2004 - Aktenzeichen 3Z BR 130/04
DRsp Nr. 2004/14149
Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine gelöschte GmbH
»Für die Bestellung eines Nachtragsliquidators zur Ermöglichung der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung einer gelöschten Gesellschaft ist kein Raum, wenn dem Prozessbevollmächtigten vor Löschung der Gesellschaft wirksam Prozessvollmacht erteilt worden ist. Diese wird durch die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, auch wenn diese vor Eintritt der Rechtshängigkeit der Klage erfolgt ist, nicht berührt.«