OLG Zweibrücken - Urteil vom 10.01.2008
4 U 6/07
Normen:
InsO § 200 ; ZPO § 170 ; ZPO § 240 ; BGB § 634 Nr. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2008, 571
Vorinstanzen:
LG Frankenthal (Pfalz) - 3 O 29/05 - 09.11.2006,

Werkvertrag: Kein Schadensersatz wegen nicht erkannter Asbestbelastung - Wirksame Klagezustellung an Insolvenzschuldner

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.01.2008 - Aktenzeichen 4 U 6/07

DRsp Nr. 2008/5898

Werkvertrag: Kein Schadensersatz wegen nicht erkannter Asbestbelastung - Wirksame Klagezustellung an Insolvenzschuldner

1. Auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann eine Klage an den Insolvenzschuldner wirksam gemäß §§ 253, 170 ZPO zugestellt werden. Diese bleibt nur gegenüber der Insolvenzmasse ohne Wirkung. Der Insolvenzschuldner verliert durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur seine Prozessführungsbefugnis, nicht aber die Partei- und Prozessfähigkeit. Bei Zurückerlangung der Verfügungsmacht über das Vermögen nach § 200 InsO kann das Verfahren ohne weiteres weiterbetrieben werden. 2. Wird der Abbau von Brandschutztoren beauftragt ohne jeden Hinweis auf eine mögliche Asbestbelastung, liegt kein vertragswidriges schadensersatzpflichtiges Verhalten vor, wenn ein nicht auf Asbestentsorgung spezialisiertes Unternehmen keine besonderen Schutzmaßnahmen wegen möglicher Asbestbelastung der alten Türen vornimmt. Das gilt jedenfalls solange, bis ich keine konkreten Hinweise auf eine mögliche Asbestbelastung ergeben.

Normenkette:

InsO § 200 ; ZPO § 170 ; ZPO § 240 ; BGB § 634 Nr. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.