Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 24.03.2022 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der ...genossenschaft eG (im Folgenden: Insolvenzschuldnerin) die Beklagte auf Zahlung rückständiger Einlagen auf von ihr übernommene Genossenschaftsanteile in Höhe von insgesamt 11.315,20 € in Anspruch.
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