Auf die Berufung des Klägers wird das am 22.08.2008 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels dahin abgeändert, dass auch die Widerklage abgewiesen wird.
Die Gerichtskosten des Rechtsstreits sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers und des Beklagten zu 1) tragen der Kläger zu 31% und der Beklagte zu 1) zu 69%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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