LG Lübeck, vom 26.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 121/01
Zum Verhältnis von Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung nach § 64 Abs. 2 GmbHG
SchlHOLG, Urteil vom 10.04.2003 - Aktenzeichen 5 U 62/02
DRsp Nr. 2003/15133
Zum Verhältnis von Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung nach § 64 Abs. 2GmbHG
»1. Die Haftung eines GmbH-Geschäftsführers auf Rückerstattung von in der Krise vorgenommenen Auszahlungen gemäß § 64 Abs. 2GmbHG und Ansprüche aus Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO) können miteinander konkurrieren.2. Richten sich beide Ansprüche gegen den GmbH-Geschäftsführer, ist diesem auch gegenüber den Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung zugleich mit der Verurteilung zur Rückerstattung der der Masse entzogenen Werte die Verfolgung derjenigen Ansprüche vorzubehalten, die nach Rang und Höhe den durch seine Handlung begünstigten Insolvenzgläubigern im Insolvenzverfahren zugestanden hätten (im Anschluss an BGHZ 146, 264 ff. = ZIP 2001, 235 ff.).3. Zur Aufrechnung mit einem Abfindungsanspruch im Insolvenzverfahren. vom 10. April 2003«