A. Die Schuldnerin war teils unmittelbare, teils mittelbare Gesellschafterin mehrerer Gesellschaften, über die im Jahre 2001 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Ebenfalls im Jahre 2001 erging gegen sie im Anschluss an eine Betriebsprüfung ein Einkommensteuerbescheid, wonach sie wegen verdeckter Gewinnausschüttungen mehr als 400.000 EUR Einkommensteuer zu zahlen habe. Hierüber führt die Schuldnerin eine laufende Auseinandersetzung mit dem Finanzamt. Vollstreckungsversuche der Finanzverwaltung sind bislang nur z.T. erfolgreich gewesen.
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