ArbG Bayreuth, vom 24.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 548/03
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des Insolvenzverwalters
LAG Nürnberg, Beschluss vom 24.03.2004 - Aktenzeichen 5 Ta 153/03
DRsp Nr. 2004/12092
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei persönlicher Haftung des Insolvenzverwalters
»Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen ergibt sich aus § 3ArbGG auch in den Fällen, in denen ein Insolvenzverwalter für einen von ihm begründeten arbeitsrechtlichen Anspruch gem. § 60InsO persönlich haftet.«
Die zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Beklagte führt den Rechtsstreit als Rechtsnachfolger der Gemeinschuldnerin im Sinne des § 3ArbGG.
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